Berufsstart >> Artikel suchen >> Schritt 6: Probezeit, Klausuren, Referate - was wird auf Sie zukommen?
6. Probezeit, Klausuren, Referate - was wird auf Sie zukommen?
WerPflegtWen, 2008
Wie Sie bereits wissen, beträgt die Ausbildungsdauer in der Gesundheits- und Krankenpflege (auch bekannt unter der Bezeichnung Krankenschwester und Krankenpfleger) 3 Jahre und umfasst mindestens 2100 Stunden theoretischen Unterricht und 2500 Stunden praktische Ausbildung.
Ein Ausbildungsverlauf kann wie folgt aussehen (dies kann je nach Krankenpflegeschule variieren):
Begonnen wird mit einem 8-wöchigen Einführungsblock in der Schule.
Im weiteren Verlauf wechseln sich Unterrichtsphasen und Praxisphasen ab: Nach jeweils ca. 6-8 Wochen praktischer Ausbildung auf den Stationen und Abteilungen des Klinikums (an welches die Schule angegliedert ist) erfolgt ein 2-4 wöchiger Unterrichtsblock.
1. Probezeit
Die ersten 6 Monate der Ausbildung gelten als Probezeit. Während dieser Zeit können beide Parteien, d.h. sowohl Sie als Auszubildende als auch der Arbeitgeber, das Ausbildungsverhältnis kündigen.
Aus der Sicht der Krankenpflegeschule werden üblicherweise folgende 3 Bereiche beurteilt:
▪ die theoretische Leistung in der Schule
▪ die praktischen Fähigkeiten im Stationseinsatz
▪ die charakterliche Eignung für den Beruf
Jeder der drei Beurteilungsbereiche erhält eien eigene Wertung, d.h. Sie müssen in jedem einzelnen der drei Beurteilungsfelder die geforderten Leistungen erbringen, um die Probezeit zu bestehen.
2. Klausuren und Co.
Die Krankenpflegeschulen müssen für jede/n Schüler/in am Ende der Ausbildung die erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen bescheinigen. Dies wird von der jeweils zuständigen Landesbehörde verlangt, um die Zulassung zum Examen zu erteilen.
Es gibt verschiedene Methoden, Nachweise für die Bescheinigungen zu sammeln:
Zur Beurteilung theoretischer Kenntnisse:
1. Beurteilung mündlicher Beteiligung: rechnen Sie damit, dass Ihre Teilnahme am Unterricht auch benotet wird
2. Klausuren: in fast jedem Fach werden Klausuren geschrieben
3. Tests: vom Umfang her kleinere Klausuren, beziehen sich meist auf unmittelbar zurückliegenden Unterrichtsstoff
4. Referate: Kurzvortrag über ein Thema, das meist im Unterricht noch nicht besprochen wurde
5. Hausarbeiten: in Einzelarbeit oder in kleinen Schülergruppen
6. Jahresarbeiten: in manchen Krankenpflegeschulen wird mit einer schriftlichen Arbeit - in einem vorgegebenen Zeitraum, d.h. in einem halben oder einem Jahr - ansatzweise wissenschaftliches Arbeiten gefördert
7. Theoretische Zwischenprüfung
Zur Beurteilung praktischer Kenntnisse:
1. Berichte: an einigen Schulen sind das Auflistungen, in anderen muss eine Pflegemassnahme, die für den Auszubildenden neu war, beschrieben, erläutert und begründet werden
2. Pflegeübungen: die Versorgung des Patienten wird geübt
3. Stationsbeurteilungen: das Stationspersonal beurteilt den/die Schüler/in
4. Praktische Zwischenprüfung
Sie haben viele Gelegenheiten zu zeigen, was Sie drauf haben!
Nun geht es hier weiter zu Schritt 7: Bestehen Sie das staatliche Examen
Hier geht es zurück zur Übersicht In zehn Schritten zum Traumberuf Gesundheits- und Krankenpfleger
Quellen: Wikipedia, Arbeitsagentur, Berufsratgeber “Krankenschwester, Krankenpfleger” von Ulrich Kamphausen
bicki_63
64 Kommentare
Das hört sich ja alles außerorderndlich schwer an.
Aber Mut und vll auch etwas Selbstbewußtsein gehört ja immer dazu